Fototag der GfF Thüringen: Burg Ranis . 23.10.2021 (Foto: Andreas Kuhrt)

GfF: 33 Thesen zur Jurierung von Fotografien

Ergebnis eines Jury-Seminars der GfF | 28.-30.11.2003 in Finsterbergen

Themen zur Bildbeurteilung

Ich hab da mal paar Punkte rausgegriffen:

  • Die Kriterien der Bildbeurteilung sind Botschaft (Bildaussage, Inhalt), Gestaltung (Form, Farbe, …) und die technische Ausführung. Diese werden bei jedem Foto in unterschiedlichem Maß zur Bewertung herangezogen.
  • Klare Regeln der Bildgestaltung (Goldener Schnitt, Kontraste, Ausgewogenheit) können nur der Ausgangspunkt für die Beurteilung sein, dürfen aber nicht zum Dogma werden. Gerade außergewöhnliche Bilder verstoßen oft gegen eines der „ehernen Gesetze“.
  • Bilder mit einer klaren Botschaft und gleichzeitig einer klaren Gestaltung haben die besten Chancen auf eine gute Beurteilung.
  • Fotos sind oft aufgezeichnete Emotionen. Das macht Ihre Beurteilung auch zu einem emotionalen Akt.
  • Das Urteil eines Jurors ist letztlich immer subjektiv. Eine objektive Bewertungsskala gibt es nicht. Darüber sollten sich auch die einsendenden Autoren im Klaren sein.
  • Die Juroren müssen offen für neue Sichten und unkonventionelle Fotografien sein. Ein gutes Bild muss nicht schön sein, darf es aber.
  • Über den „Situationsrabatt“ in Bezug auf Gestaltungsmängeln für einen Schnappschuss oder ein Reprotagebild muss von der Jury im Einzelfall entschieden werden.
  • Die Gestaltungsstrukturen werden vom Juror gedanklich gewichtet und mit seinem Wertemuster verglichen.
  • Eigene fotografische Vorlieben dürfen das Urteil eines Jurors nicht beeinflussen.
  • Der Bildtitel sollte nur in Ausnahmefällen zur Bewertung herangezogen werden. Oft wird er relativ unüberlegt gewählt. Er ist jedoch zur Identifizierung des Fotos wichtig.

Mehr Informationen: 2004-GfF-Thueringen-Thesen-zur-Juryarbeit (PDF 14 KB)