Hier hab ich mal einen interessanten Artikel zu den Wechselwirkungen des ursprünglichen Kunsturhebergesetzes (KUG) und der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Fotografie von Personen in der Öffentlichkeit: Für die journalistische und künstlerische Fotografie hat sich eigentlich nichts geändert, das Kunsturhebergesetz ist als nationales Recht weiter gültig wie bisher.