Hier hab ich mal einen interessanten Artikel zu den Wechselwirkungen des ursprünglichen Kunsturhebergesetzes (KUG) und der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Fotografie von Personen in der Öffentlichkeit: Für die journalistische und künstlerische Fotografie hat sich eigentlich nichts geändert, das Kunsturhebergesetz ist als nationales Recht weiter gültig wie bisher.
Amin Negm-Awad Rechtsanwalt für Medienrecht und Internetrecht, insbesondere für Rechtsfragen der Fotografie, Datenschutzbeauftragter der fotocommunity: Die People- & Street-Photography lebt! Auch mit der DSGVO
Und dazu gibts noch vom Bundesministerium des Innern (BMI) die FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung